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alte Lampe kopieren, rechtliche Situation

geschrieben von weltraumhund 
alte Lampe kopieren, rechtliche Situation
20. April 2017 08:45
Hallo,

nachdem ich meinen 3D Drucker inzwischen schon an einige Grenzen mit bestehenden Thingiverse Drucken gebracht habe, möchte ich nun den nächsten Schritt gehen und ein Produkt nach konstruieren. Der letzte Schritt wäre dann irgendwann ganz eigene Designs.
Die Nutzung wäre nur privat aber ich möchte das Ergebnis dann schon auch auf Thingiverse einstellen.
Daher möchte ich die rechtliche Situation vorher klären.
Hier gibt es schon einen Thread zu einer ähnlichen Situation: [forums.reprap.org]
Und den Artikel auf Heise habe ich auch schon gelesen: [www.heise.de]

Es handelt sich um eine Lampe von 1944 - siehe [www.newjumoconcept.com] (kostet zwischen 500 und 600 EUR). Diese ist dann doch ziemlich speziell und recht einmalig/bekannt.

So wie ich das verstanden habe, kann dort kein Schutz mehr sein, da die 25 Jahre Schutzfrist schon lange abgelaufen sein müsste oder?
Darf man dann das Thingiverse Objekt mit den Tags "Jumo" versehen - oder das besser lassen?

Danke!
Re: alte Lampe kopieren, rechtliche Situation
01. May 2017 13:27
gibt es hier keinen Juristen, der mir dazu was sagen kann? Oder kann mir jemand ein 3D-Druck Design Forum empfehlen? Dann frage ich da mal nach. Danke!
Re: alte Lampe kopieren, rechtliche Situation
01. May 2017 15:22
Moin moin aus HU.
Ich habe mal für das Schnitzelwerk von Krups eine Befestigungsschraube gedruckt. Die war vorher nur aus Kunststoff. Ich habe da dann in den Druck eine M8 Mutter mit Linksgewinde eingebaut. Da ich nur 10 Muttern bestellen konnte, habe ich noch ein paar Schrauben bei EBAY verkauft. Irgendwann habe ich dann eine Bestellung bekommen, die irgendwie komisch war, weil der Verkauf schon Wochen her war und es keine Befestigungsschrauben mehr gab. Ich habe natürlich keine mehr verkauft, weil ich Angst hatte, dass Krups mich abmahnen will.
Da stellt sich natürlich die Frage: Wenn man ein Ersatzteil verändert, ist das dann ein urhebrrechtliches Vergehen?


Liebe Grüße aus Kaltenkirchen.
Frithjof
Meine Seite
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Re: alte Lampe kopieren, rechtliche Situation
06. August 2017 13:39
Das Problem ist ja nicht, ob es ein Vergehen ist, etwas zu konstruieren und zu verkaufen. Das Problem ist, dass es trotzdem zu einem Rechtstreit kommen kann, und man als Kleinverdiener da wenig Möglichkeiten hat.

Diese Lampe, da kann man garantiert eigene Ideen finden und sich vom Original abheben, so dass eine Verwechselung ausgeschlossen ist und das Design vielleicht noch eine Ecke stylistischer ist. An dem mechanischen Konstrukt gibt es garantiert keine patentähnlichen Rechte mehr, wenn das wirklich so alt ist. Aber der Leiter der Rechtsabteilung wird das evtl. anders sehen ... sad smiley


liebe Grüße

Minihawk

*** In Wirklichkeit ist die Realität ganz anders ***
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